Eine Insel zum Wohlfühlen

Die Insel

Die Insel ist ein familienunterstützendes Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung.

In der Insel im Ilse-Gundermann-Haus in Gaggenau-Ottenau können bis zu sieben Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerung sowie Erwachsene mit Behinderung ihre Ferien oder das Wochenende verbringen. Mit vier rollstuhlgerechten Schlafzimmern, Küche, Bad und Aufenthaltsräumen haben wir nicht nur einen Ort der Begegnung geschaffen – sondern auch eine Insel, die ihren Gästen alles bietet, was sie brauchen und ihren Familien Entlastung verschafft.

Sie möchten mehr über „Die Insel“ erfahren? Schreiben Sie uns doch einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an – wir beantworten gerne alle Ihre Fragen.

Ansprechpartner

Julia Riegel

„Die Insel“

Tel. 07225 – 6808 557
riegel.julia@m-w-w.net

Die Insel – Platz für Freiräume

Mit der Betreuung und Pflege ihres behinderten Kindes oder Angehörigen möchten wir Familien entlasten und ihnen ermöglichen, wichtige Freiräume für sich zu schaffen. Mit der Sicherheit, dass ihr Familienmitglied mit Behinderung bei uns pädagogisch und pflegerisch bestens betreut ist, kann die Familie ihre Zeit beruhigt genießen und neue Kräfte sammeln.

Für die Inselgäste werden Räume geschaffen, die ihnen die Möglichkeit geben, in individuell auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Angeboten ihre Selbstständigkeit zu erproben, alte und neue Freunde zu treffen, Spaß und Lebensfreude zu genießen.

Unsere Inselangebote

Thematisch gestaltete Wochenenden und Ferienwochen haben alle einen erlebnispädagogischen Charakter und beinhalten Elemente der tiergestützten Pädagogik, der Kunst, Musik oder Bewegung.

Öffnungszeiten

Die genauen Termine entnehmen Sie bitte dem Jahresprogramm. Die Mindestbelegung liegt bei vier Gästen. Die Ferien sind für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren reserviert, die Wochenenden sind für alle Altersklassen offen. In den Sommerferien können max. zwei Wochen Kurzzeitwohnen pro Kind beansprucht werden.

Finanzierung

Für das Kurzzeitwohnen bestehen folgende Finanzierungsmöglichkeiten:

  • Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI: Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag)
  • Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB XII)
  • Selbstzahler