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Über uns

Verein für Menschen mit Einschränkungen:
Lebenshilfe Kreisvereinigung Rastatt/Murgtal e. V.

Unser Einzugsgebiet

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Prof. Dr. Rupert Felder (Vorsitzender)

Jutta Brüchert (stv. Vorsitzende)

Jürgen Kappenberger (stv. Vorsitzender)

Volker Siegel (Schatzmeister)

Marianne Gauss (Schriftführerin)

Marta Unser (Beisitzerin)

Frank Strolz (Beisitzer)

Christiane Ganzmann (Beisitzerin)

Vera Pfeiffer (Beisitzerin)

Bärbel Mauderer (Beisitzerin)

Lothar Volle (Beisitzer)

Unser Leitbild

Lebenshilfe Kinder, Jugenliche und Betreuer jubelnd vor Schultafel

Nach Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Diese Aussage wurde 1994 in das Grundgesetz aufgenommen. Eine Umsetzung in den Alltag ist jedoch in vielen Bereichen noch nicht erfolgt. Die in der LEBENSHILFE zusammengeschlossenen Menschen verfolgen das Ziel, jegliche gesellschaftliche Benachteiligung von Menschen mit (geistiger) Behinderung auszuräumen. Dieses Ziel und die Bedürfnislage behinderter Menschen und ihrer Familien bilden die Basis für ein Leitbild und Visionen für die Weiterentwicklung der Kreisvereinigung.

  1. Im November 1965 gründete sich die Ortsvereinigung der Lebenshilfe Murgtal, im März 1966 die Ortsvereinigung der Lebenshilfe Rastatt e. V. Die Kreisvereinigung Rastatt/Murgtal e.V. ist 1977 aus den beiden Ortsvereinigungen entstanden.
  2. Sie ist ein Zusammenschluss von behinderten Menschen, Eltern, Angehörigen und Förderern, eine Selbsthilfevereinigung.
  3. Sie ist Teil des Wohlfahrtsystems der Bundesrepublik Deutschland und nimmt im Auftrag unserer staatlichen Gemeinschaft Aufgaben und Verantwortung im Rahmen der Behindertenhilfe wahr, die sich z. B. aus unserem Grundgesetz, weiteren Gesetzen und dem zum 01.07.2001 eigens für Menschen mit Behinderungen geschaffenen Sozialgesetzbuch IX ergeben. Die Behindertenhilfe ist nicht länger nur eine Randfrage.
  4. Die inhaltliche Arbeit der Kreisvereinigung orientiert sich am Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung LEBENSHILFE und an der eigenen Satzung.
  5. Die Grundwerte menschlichen Zusammenlebens und Handelns sind geprägt von gegenseitigem Respekt, Achtung der Würde des anderen, dem Recht auf Meinungs- und Entscheidungsfreiheit sowie dem Anspruch auf angemessene und notwendige Hilfestellungen auf der Grundlage eines demokratisch fundierten Gemeinwesens.
  6. Die Kreisvereinigung verpflichtet sich in diesem Sinne dem Lernen im Dialog sowie selbstkritischem, ehrlichem und fehlerbewusstem Tätigsein.
  7. Die Kreisvereinigung verfügt über eine Vielzahl von Einrichtungen der Behindertenhilfe und Beratungsstellen. Sie setzt sich unter Einbeziehung aller regionalen und kommunalen Entscheidungsträger, Behörden, Verbände, Vereine und sonstigen verantwortungsbewusst Tätigen für die Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung (Schwerpunkt: geistig behinderte Menschen), ihren Eltern und Angehörigen ein. Sie unterstützt, berät und versucht, wertvolle Hilfe zu leisten. Dabei ist sie politisch und konfessionell unabhängig und setzt sich für alle Betroffenen ein.
  1. Menschen mit geistiger Behinderung stehen, von der Kindheit bis ins Alter, in unseren Einrichtungen und Leistungsangeboten im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir ermutigen sie, ihre Bedürfnisse zum Ausdruck zu bringen. Sie gestalten mit und werden in Entscheidungsprozesse, soweit es möglich ist, einbezogen.
  2. Unsere Einrichtungen versuchen für behinderte Mitmenschen eine bestmögliche Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu erreichen. Wir unterstützen und fördern Beteiligungsformen, wie z. B. Werkstattrat, Heimbeirat und Eltern- und Betreuerbeirat.
  3. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die möglichst heimatnahe Betreuung schwerstmehrfachbehinderter Menschen, die, jenseits von Modellen zur Selbst- und Mitbestimmung, hohe Anforderungen an Pflege und Zuwendung stellen.

    Auch diesen Menschen wird ein Höchstmaß an individueller Entscheidungsfreiheit zugestanden. Diese steht und fällt zuallererst (und meistens auch zuallerletzt) mit der Treue (dieses Wort steckt in Betreuung) der jeweiligen Bezugsperson und ist entscheidend auch von der sonstigen Infrastruktur (Räumlichkeiten, Hilfsmittel, Fahrdienste usw.) abhängig.

  4. Alle Lebenshilfevereinigungen sind ihrem Ursprung nach Selbsthilfevereinigungen. Helfen bedeutet ihnen „Hilfe zur bzw. Hilfe durch Selbsthilfe“. Dies erfordert die wirksame Zusammenarbeit von hauptamtlichem Personal einerseits und Eltern, Angehörigen, Ehrenamtlichen (bürgerschaftliches Engagement) sowie Betroffenen andererseits. Eigenerfahrung und fachliche Kompetenz verbinden sich, prägen das Miteinander, die Meinungsbildungsprozesse und die pädagogische Alltagsarbeit.

    Wir verstehen unsere Arbeit als einen fortlaufenden Prozess, der sich an den (Entwicklungs-) Möglichkeiten und am Bedarf von Menschen mit (geistiger) Behinderung orientiert.

  5. Gezielte interne und externe Fort- und Weiterbildungen in Kooperation mit z. B. dem Landesverband und der Bundesvereinigung der Lebenshilfe e. V., garantieren den fachlichen und zwischenmenschlichen Austausch über die eigenen Grenzen hinweg.

    Durch diesen lebendigen Austausch ist gewährleistet, dass wir miteinander reden und der eine vom anderen lernen darf – gleich, ob als Mensch mit Behinderung, als Eltern oder Angehörige, als gesetzliche Betreuer, als Ehrenamtliche, als Vorstandsmitglied oder als professionelle Mitarbeiter

  6. Wir nehmen in Kooperation mit dem Landesverband und der Bundesvereinigung Einfluss auf die gesellschaftspolitische Weiterentwicklung der Behindertenhilfe im Sinne von bestmöglicher Teilhabe behinderter Menschen am Zusammenleben in unserer Gemeinschaft.

    Wir sind Teil dieser Gemeinschaft und offen für jede Form solidarischer und toleranter Zusammenarbeit.

  7. Unsere Arbeit wird nach innen und außen transparent gestaltet. Dies gilt für unser pädagogisches Handeln genauso, wie für das betriebswirtschaftliche Vorgehen.

    Unser Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9000:2000 garantiert die Durchsichtigkeit und Nachvollziehbarkeit unserer Arbeit und lädt ein, an der Weiterentwicklung unserer Angebote mitzuwirken.

Schulkindergarten – Frühförderung

Im Schulkindergarten steht die gemeinsame Erziehung und Förderung von Kindern mit Behinderungen und Kindern mit Entwicklungsverzögerungen im Vordergrund der pädagogischen Arbeit.

Der Schulkindergarten ist Ort individualen und sozialen Lernens.

Die individuelle Förderung und soziale Erfahrung bilden Kompetenzen für das Leben in der Gemeinschaft.

Individuelle und gruppenbezogene Förderpläne sichern den Kindern mit Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen die notwendige fachliche Förderung. Eltern und Angehörige werden in allen wichtigen pädagogischen Fragen einbezogen, beraten und begleitet. Die Zusammenarbeit mit (Sonder-) Einrichtungen, Beratungsstellen, Behörden und Fachleuten ist gewährleistet und uns ein wichtiges Anliegen.

Der Schulkindergarten sieht sich verpflichtet, das gewachsene System der sonder- und heilpädagogischen Einrichtung für geistig behinderte und entwicklungsverzögerte Kinder im Kindergartenalter in seiner Qualität zu sichern, setzt sich aber gleichermaßen für die Möglichkeit gemeinsamer Erziehungsangebote für behinderte und nicht behinderte Kinder ein.

Murgtal – Werkstätten –    Ausbildung, Arbeit und Betreuung

Die Murgtal-Werkstätten (Werkstatt für behinderte Menschen) verstehen sich als Ort der Arbeit, des Lernens und der Sozialkontakte. Wir möchten behinderten und psychisch erkrankten Menschen die Teilhabe an Arbeit, sozialen Begegnungen und sozialem Lernen ermöglichen. Der behinderte/psychisch erkrankte Mensch wird dabei konsequent als Subjekt eines Lernprozesses in (soweit wie möglich) zunehmender Eigenverantwortung und -gestaltung akzeptiert. Unter Einbeziehung aller an diesem Prozess Beteiligten soll eine stimmige Berufs- und Lebensperspektive entwickelt werden.

In den Förder- und Betreuungsgruppen werden Menschen mit schwersten Behinderungen in an den Werkstätten angegliederten Gruppen betreut und begleitet. Dabei sind alle Angebote eng auf die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten abgestimmt. Sie umfassen z. B. intensive Förderpflege, Erweiterung des Aktions- und Erlebnisraumes, Hinführung zu einfachen Arbeitstechniken, Förderung der Selbständigkeit und Kommunikationsfähigkeit.

In der Weiterentwicklung unserer Ausbildungs- und Beschäftigungsangebote sehen          wir uns verpflichtet, den sich wandelnden Bedürfnissen und Möglichkeiten des beruflichen Tätigseins auch von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden.

 

Murgtal – Wohngemeinschaften – Leben und Wohnen

Für unsere Wohngemeinschaften gilt: „Wohnen heißt zu Hause sein.“ Neben Versorgung, Unterkunft und Verpflegung vermitteln wir vor allem Geborgenheit, Eigenständigkeit, Privatsphäre und Gemeinschaft.

Die Bewohner sollten so normal und individuell wie möglich leben können und dazu jede Hilfe (von der Betreuung bis zur Begleitung und Assistenz) bekommen, die sie brauchen.

Wir bieten differenzierte Wohnformen an, die in den Kernwohnheimen, bei Bewohnern mit hohem Hilfebedarf, eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung gewährleisten und in den Außenwohngruppen, dem Ambulant Betreuten Einzel- und Paarwohnen, und dem Begleiteten Wohnen in Familien der größeren Eigen- und Selbständigkeit Rechnung tragen. Älteren behinderten Menschen wird im Rahmen der Seniorenbetreuung, die den Wohngemeinschaften angegliedert ist, Tagesstruktur und sinnvolle Beschäftigung geboten.

In der Weiterentwicklung unserer Wohnangebote sehen wir uns verpflichtet, den sich wandelnden Bedürfnissen und Möglichkeiten auch von Menschen mit Behinderungen fachlich und menschlich gerecht zu werden.

Offene Hilfen – Ambulante Dienste

Die Angebotspalette der Offen Hilfen richtet sich mit ihren ambulanten Hilfsangeboten an Menschen mit einer geistigen Behinderung (vom Säugling bis zu den Senioren) und deren Angehörige/Betreuer.

Folgende Dienstleistungen/Hilfen bieten wir an:

Familienentlastender Dienst (FeD) – Der FeD bietet eine individuelle Betreuung und Pflege von behinderten Menschen in deren häuslicher Umgebung (1:1-Betreuung) während der Abwesenheit der Angehörigen.

Freizeiten – Mehrtägige betreute Gruppenfreizeiten für Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene.

Erwachsenen-Bildung – Erwachsenen Menschen mit einer geistigen Behinderung bieten wir neben Tagesveranstaltungen (z. B. Ausflüge, Besuch von kulturellen Veranstaltungen) auch mehrwöchige Kursangebote (z. B. Sport, Tanzen, Kegeln, Korbflechten, EDV usw.).

Angehörigenarbeit – Umfasst eine Angebotsvielfalt folgender Bereiche: Krabbelgruppe ( bis 3 Jahre); Informationsbörse über Medien zu Behindertenfragen in der eigenen LEBENSHILFE-Bibliothek; Individuelle Beratung in sozialrechtlichen bzw. psychosozialen Fragen; Themenzentrierte Gesprächskreisabende; Familienfreizeiten mit den behinderten Kindern und deren nichtbehinderten Geschwistern.

Die Ambulanten Dienste werden sich, auch angesichts des zu erwartenden persönlichen Budgets von Menschen mit Behinderungen, weiterentwickeln. Es gilt noch, individuell differenzierte Angebote zu machen.

  1. Die Kreisvereinigung setzt sich für den Ausbau als Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderung, deren Eltern und Angehörigen ein. Dabei sieht sie sich besonders in der Verpflichtung, Menschen mit und ohne Behinderung für die LEBENSHILFE zu interessieren und als aktive Mitglieder zu gewinnen. Sie möchte zumindest aber weiterhin Bewusstsein für die Situation von Menschen mit (geistiger) Behinderung schaffen und für ihre berechtigten Anliegen Verständnis und Hilfen erreichen u. a. durch Vorträge, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit.
  2. Die Kreisvereinigung setzt sich für ein Leben in größtmöglicher Selbstbestimmung sowie Eigen- und Mitverantwortung von Menschen mit Behinderung ein. Sie sieht insbesondere ihre Aufgabe darin
  • Menschen mit Behinderung für diese Aufgaben zu qualifizieren
  • Modelle zur Selbstbestimmung und Mitverantwortung zu entwickeln und     zu begleiten
  • Für Möglichkeiten der Betreuung und Assistenz zu sorgen sowie die oftmals auch notwendige Grundversorgung zu sichern
  • Einen gesamtgesellschaftlichen Konsens über die Finanzierbarkeit der     notwendigen und wünschenswerten Hilfen zu erzielen
  • Zur Finanzierung konkreter Projekte sich auch weiterhin um Spender und Sponsoren zu bemühen, damit dringlichste Aufgaben unmittelbar     wahrgenommen werden können
  1. Die Kreisvereinigung zeigt sich offen für integrative Modelle und fördert alle Strukturen, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ein soweit es geht selbstgestaltetes Leben zu führen. Die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen mit Behinderungen muss noch stärker im anvertrauten Lebensraum in den Städten und Gemeinden ihrer Region erfolgen.
  2. Die gesamte Gesellschaft befindet sich in einem Zeit- und Strukturwandel, in der durch gezielte fortlaufende Diskussionsprozesse und politische Einflussnahme Wege gefunden werden müssen, die Diskriminierungen vermeiden helfen.
  3. In den Einrichtungen und Diensten der LEBENSHILFE werden zunehmend auch Menschen begleitet, die nicht geistig behindert sind. Die Kreisvereinigung setzt sich mit der Frage auseinander, wie sie im Hinblick auf die Definition ihres Aufgabengebietes diese Entwicklung berücksichtigen kann. Die besondere Verantwortung für Menschen mit geistiger Behinderung steht weiterhin im Mittelpunkt.
  4. Wir möchten darüber hinaus mit unserem Tätigsein auch einen Beitrag zu einer Kultur der Sinngebung leisten, in der Menschen mit und ohne Behinderung näher zusammenrücken.

Geschichte

1965
Die „Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind, Ortsvereinigung Murgtal e.V.“ mit Sitz in Gaggenau-Ottenau wird gegründet. Initiatorin ist Ilse Gundermann.

1966
Die „Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind, Ortsvereinigung Rastatt e.V.“ wird in Rastatt gegründet. Initiator ist Edgar Türmer.

1969
Nach jahrelangen Bemühungen der Lebenshilfe geht die Pestalozzi-Schule mit 40 Kindern in Betrieb. Träger ist der Landkreis Rastatt.

1970
Die Lebenshilfe Ortsvereinigung Murgtal e.V. ändert den Vereinsnamen in „Lebenshilfe für geistig Behinderte, Ortsvereinigung Murgtal e.V.“

1971
Beginn der Behinderten-Sonntagnachmittage, Initiatorin: Ilse Gundermann.

1973
Erste Sammlung des Sportvereins Selbach e.V. unter dem Motto: „Gesunde Sportler helfen behinderten Kindern“.

1974
Gründung der Bastel-Gruppe der Lebenshilfe Murgtal e.V. – erster Bazar im November in der Merkurschule in Gaggenau-Ottenau.

Standorte

Lebenshilfe, Kreisvereinigung
Rastatt/Murgtal e.V.      

Westring 22
76437 Rastatt
Tel.: 07225 6808-122
Fax: 07225 6808-99
info@lebenshilfe-rastatt-murgtal.de

Lebenshilfe, Kreisvereinigung
Rastatt/Murgtal e.V.      

Pionierweg 3-4
76671 Gaggenau
Tel.: 07225 6808-122
Fax: 07225 6808-99
info@lebenshilfe-rastatt-murgtal.de

Lebenshilfe Beirat im Freien

Lebenshilfe Beirat

Lebenshilfe - Mitglieder im Freien bei der Begrüßung

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Lebenshilfe - Stiftung an Veranstaltung

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