Kommunikation ohne Barrieren

Büro für Leichte Sprache Klar·text

Ein selbstbewusstes Leben fängt bei der Sprache an. Verwaltungen und Behörden müssen Informationen leicht verständlich zur Verfügung stellen.

Dies ist in der UN-Behindertenrechtskonvention geregelt. Dabei möchten wir Sie mit unserem Büro für Leichte Sprache unterstützen.

Für viele Millionen Menschen in Deutschland ist die Leichte Sprache sehr wichtig. Sie bietet Zugang zu Informationen für:

  • Menschen mit Lernschwierigkeiten
  • Menschen mit geistigen Behinderungen
  • Menschen, die nicht richtig lesen und schreiben können
  • Menschen, die nicht richtig deutsch sprechen können
  • ältere Menschen
  • und viele mehr

Was ist Leichte Sprache?

Leichte Sprache ist eine vereinfachte Form des Deutschen und damit ein Instrument für Barrierefreiheit.

Sie folgt bestimmten Regeln:

Der Text besteht zum Beispiel nur aus kurzen Sätzen und einfachen Worten.

Außerdem helfen Bilder und Symbole, den Inhalt besser zu verstehen.

Jede Übersetzung wird von unserer Prüfgruppe auf Verständlichkeit geprüft. Diese Gruppe besteht aus Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen. Die Prüfgruppe entscheidet, wann ein Text leicht zu verstehen ist.

Unsere Angebote stellen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch vor.

Ute Stoll
Inklusionsbüro

Büro für Leichte Sprache

Tel.: 07225 6808-130

stoll.ute@m-w-w.net

Svenja Heck
Büro für Leichte Sprache

Tel.: 07225 6808-630
heck.svenja@m-w-w.net

Unsere Leistungen

Gerne übersetzen wir Ihnen Folgendes nach den Regeln der Leichten Sprache oder in einfache Sprache:

  • Internetseiten
  • Formulare
  • Flyer
  • Plakate
  • Gesetzestexte
  • Verträge
  • Hausordnungen
  • und vieles mehr

Wir haben ein Büro für Leichte Sprache!

Was machen wir?

Wir schreiben Texte in Leichter Sprache.

Und wir übersetzen Texte in die Leichte Sprache.

Das bedeutet:

Das Büro bekommt einen Text in schwerer Sprache.

Dann übersetzen wir den Text in die Leichte Sprache.

Diese Texte werden geprüft.

Bei uns arbeiten Menschen mit Behinderungen.

Sie sind unsere Prüfer.

Die Prüfer lesen den Text.

Sie sagen, ob man den Text versteht.

Wir möchten:

  • Dass alle Menschen alle Informationen bekommen
  • Dass alle Menschen alles verstehen
  • Dass alle Menschen überall dabei sind

Für wen übersetzen wir?

  • Für Menschen mit geistiger Behinderung
  • Für Menschen mit Migrations·hintergrund
  • Ein Eltern·teil kommt aus einem anderen Land
  • Für Menschen, die schlecht lesen können
  • Für ältere Menschen

Bilder © Lebenshilfe Bremen e.V. / Illustrator Stefan Albers

Allgemeine Geschäftsbedingungen (im nachfolgenden Text AGB)

Büro für Leichte Sprache „Klar·text“

der Lebenshilfe Rastatt/Murgtal e. V.

Firma:                        Lebenshilfe Rastatt/Murgtal e. V.

Straße:                       Pionierweg 3 – 4

PLZ Ort:                     76571 Gaggenau

Registergericht:        Amtsgericht Mannheim

Vertreten durch:       Prof. Dr. Rupert Felder, Vorsitzender

  1. Allgemeines

Das Büro für Leichte Sprache Klar·text bearbeitet Aufträge von Übersetzungen und Prüfungen (Qualitätssicherung) für Dokumente. Diese AGB regeln das Vertragliche zwischen dem Auftraggeber und dem Büro für Leichte Sprache Klar·text.

  1. Geltungsbereich

Die AGB sind Bestandteil jeden Auftrages, der vom Kunden erteilt und vom Büro für Leichte Sprache Klar·text angenommen wurde. Bei Auftragserteilung gelten die AGB von Seiten des Auftraggebers als akzeptiert. Von den AGB abweichende Vereinbarungen bzw. auftragsspezifische Abweichungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

  1. Aufträge/Kostenvoranschlag

Bei einer Auftragsanfrage klärt das Büro für Leichte Sprache Klar·text mit dem Auftraggeber die genauen Wünsche zu Form und der Zielgruppe für die Übersetzungen ab. Anschließend erstellt das Büro für Leichte Sprache Klar·text einen dem Auftragswunsch entsprechenden Kostenvoranschlag. Nach Erhalt und Prüfung durch den Auftraggeber erhält das Büro für Leichte Sprache Klar·text eine unterzeichnete definitive Auftragserteilung. Ab Ausstellungsdatum ist der Kostenvoranschlag 30 Tage gültig.

Nach Auftragserfüllung rechnet das Büro für Leichte Sprache Klar·text nach dem effektiven Aufwand ab, falls keine weitere Vereinbarung getroffen wurde.

  1. Leistungsumfang

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Durchführung folgender Dienstleistungen:

  • Übersetzung eines Textes in die Leichte Sprache. Die Übersetzung erfolgt nach: Zielgruppenprüfung durch mindestens 3 Prüfer. Korrekturen können von den Regeln der Leichten Sprache abweichen.
  • Eine Korrekturschleife nach der ersten Abgabe.
  • Beratung zu Layout/ Gestaltung.

 

Das Büro für Leichte Sprache Klar·text verpflichtet sich, den Auftrag gemäß der Auftragserteilung, nach den Regeln der Leichten Sprache oder in einfacher Sprache, auszuführen.

Das Büro für Leichte Sprache Klar·text behält sich vor, Aufträge aus folgenden Gründen abzulehnen:

  • Zeitliche Gründe
  • Krankheitsbedingte Gründe
  • Unzumutbare Gründe wie: pornografische Texte, gewaltverherrlichende Texte, extremistische Texte oder rechtswidrige Texte

  1. Liefertermin/Lieferung

Das Büro für Leichte Sprache Klar·text verpflichtet sich, nach Auftragserteilung den Auftrag fachgerecht auszuführen. Auch verpflichtet sich das Büro für Leichte Sprache Klar·text, den vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Der Auftraggeber nimmt jedoch zur Kenntnis, dass der Liefertermin mit dem Umfang des zu bearbeiteten Auftrages sowie der Belastungsfähigkeit der Prüferinnen und Prüfer im Zusammenhang steht. Eine Prüfung ist unseren Prüferinnen und Prüfern an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen nicht möglich. Sollte es aus Gründen der Belastung oder Verfügbarkeit unserer Prüferinnen und Prüfern zu Verzögerungen der Auftragsbearbeitung kommen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Das Büro für Leichte Sprache Klar·text übernimmt für solche Verzögerungen keine Haftung und es werden keine nachträglichen Ermäßigungen gewährt.

Sollte dieser Fall eintreten, kann der Auftraggeber den Auftrag widerrufen. Für den bis dahin entstandenen Aufwand entsteht jedoch eine Zahlungsverpflichtung.

  1. Nachbearbeitung und Beanstandungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Auftragsfertigstellung und Erhalt, das Ergebnis auf eventuelle Mängel zu prüfen. Mängel sind schriftlich und bis längstens 10 Tage nach Erhalt dem Büro für Leichte Sprache Klar·text mitzuteilen. Weicht das Auftragsergebnis vom vereinbarten erteilten Auftrag ab, kann der Auftraggeber eine Nachbearbeitung innerhalb einer nützlichen Frist vom Büro für Leichte Sprache Klar·text verlangen.

Das Büro für Leichte Sprache Klar·text lehnt Ansprüche zur Nachbearbeitung, die auf subjektive Präferenzen in Bezug auf Ausdrucksweise und Schreibstil zurückzuführen sind, ausdrücklich ab.

Im Falle der Weiterbearbeitung des Auftragsergebnisses durch den Auftraggeber oder Dritte übernimmt das Büro für Leichte Sprache Klar·text keine Haftung.

Mit dem Prüfsiegel bestätigt das Büro für Leichte Sprache Klar·text, dass der erfüllte Auftrag von Prüferinnen und Prüfern mit unterschiedlichen Behinderungen geprüft wurde und für sie verständlich ist.

Beanstandungen auf Grund mangelnder Verständlichkeit des Auftragsergebnisses durch andere Zielgruppen werden zurückgewiesen.

Das Büro für Leichte Sprache Klar·text haftet bei grober fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenverursachung bis zur Höhe des Auftragswertes. Jede weitere Haftung für indirekte Schäden wie z. B. Gewinnverluste, Ansprüche Dritter usw., ist ausgeschlossen.

  1. Vergütung

Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit die im Kostenvoranschlag genannte Vergütung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt nach Zugang der Rechnung innerhalb von 10 Werktagen.

  1. Gütesiegel Leichte Sprache

Das Büro für Leichte Sprache Klar·text versieht ausgeführte Aufträge mit dem Gütesiegel Easy-to-Read-Logo von Inclusion Europe. Dieses Gütesiegel bestätigt dem Auftraggeber, dass der Auftrag von Prüferinnen und Prüfern mit unterschiedlichen Einschränkungen geprüft wurde.

Wird der ausgeführte Auftrag im Nachgang durch den Auftraggeber weiterbearbeitet, ergänzt oder umgestaltet, darf das Gütesiegel nur nach Rücksprache mit dem Büro für Leichte Sprache Klar·text verwendet werden. Bei Weiterbearbeitung ohne Rücksprache mit dem Büro für Leichte Sprache Klar·text, wird jede Gewährleitung und Haftung für die Qualität abgelehnt.

  1. Urheberrechte

Die Urheberrechte für den bearbeiteten Auftrag verbleiben bis zu vollständigen Rechnungsbegleichung beim Büro für Leichte Sprache Klar·text.

  1. Vertraulichkeit

Das Büro für Leichte Sprache Klar·text behandelt alle zur Verfügung gestellten Texte und Dokumente vertraulich.

  1. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Rastatt.

Das Büro für Leichte Sprache Klar·text behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die AGB können jederzeit auf der Homepage der Lebenshilfe Rastatt/Murgtal e. V. eingesehen werden.

Stand:

November 2022